AGB’s

Hausregeln und AGB’s des Hotels

I. Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Lofts und Suiten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt das Hotel nicht an, es sei denn das Hotel hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

II. Vertragsabschluss
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2) Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das/die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. Eine Änderungsvereinbarung bedarf der Schriftform.
4) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen Vereinbarungen vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
Das Hotel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe, Kurtaxe, etc.) auf die Beherbergung erhoben werden. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die Kosten der oben angegebenen Abgaben.
5) Die Rechnungen des Hotels sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10% und bei Verbrauchern in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6) In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist das Hotel berechtigt, eine Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.
7) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8) Es werden keine Fremdwährungen zur Zahlung der in Anspruch genommenen Leistungen akzeptiert.

IV. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gäste, die vor 15:00 Uhr anreisen, können je nach Verfügbarkeit ihre Zimmer so früh wie möglich beziehen.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten. Der Kunde kann sein Gepäck bis zur Abreise im Gepäckraum deponieren.

V. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels, Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1) Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne eine Zustimmung des Hotels ist der Kunde bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70 % für Halbpension- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben angegebene Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
3) Bei Zimmerreservierungen ab 5 Zimmern gelten folgende Stornierungsregelungen:
30 Tage vor Anreise: kostenfrei
20 Tage vor Anreise: 50%
10 Tage vor Anreise: 80%
5 Tage vor Anreise: 90%
4) Für Zimmerreservierungen unabhängig der Anzahl während einer bestätigten Messezeit gelten folgende gesonderte Stornierungsregelungen:
15 Wochen vor Anreise: kostenfrei
12 Wochen vor Anreise: 25%
9 Wochen vor Anreise: 50%
6 Wochen vor Anreise: 75%
3 Wochen vor Anreise: 90%
5) Falls und soweit der Kunde bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel die Erlöse aus
anderweitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 10% des Zimmerpreises/Nacht (einschließlich Frühstück) vereinbart (ausgenommen Messezeiten). Dem Kunden steht der Nachweis eines höheren Prozentsatzes für die Bemessung der ersparten Aufwendungen frei.
6) Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, etc.), die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.

VI. Rücktritt des Hotels
1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen.
2) Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus kann das Hotel Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.
3) Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn beispielsweise
• höhere Gewalt und andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen I. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt;
• das Hotel geschlossen wird;
• der Kunde die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben hat;
• ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.

VII. Haftung des Hotels
1) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.
2) Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel – oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen gem. VII 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
4) Weckaufträge werden vom Hotel unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Im Falle der Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, dass das Hotel grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
5) Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
6) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

VIII. Haftung des Kunden
1) Lee Räume des Hotels sind Nichtraucherräume. Raucht der Kunde in einem Nichtraucherzimmer, so verpflichtet er sich, an das Hotel eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € zu bezahlen. Dies Gebühr kann doirekt von der dem Hotel mitgeteilen Kreditkartendaten abgebucht werden. Der Gast erhält hierfür einen entsprechenden Rechnungshinweis “Rauchen im NIchtraucherzimmer”
2) Das Hotel weist darauf hin, dass sämtliche Zimmereinrichtungsgegenstände (inklusive Dekoration) inventarisiert sind. Sollte das Hotel das Fehlen einzelner Einrichtungsgegenstände unmittelbar nach der Zimmerrückgabe feststellen, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behält sich das Hotel vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden wegen Vandalismus, starker Verschmutzung von Zimmern und anderen Räumlichkeiten geltend zu machen.

IX. Haustiere
1) Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
2) Hunde dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels in vorgegebenen Zimmern gegen eine zu vereinbarende Gebühr untergebracht werden.


X. Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Aparthotel-Flughafen-Leipzig bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Freiroda.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig.
4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und $ 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden
Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind
weder bereit noch verpflichtet an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.